EU-Verpackungsverordnung: Einzelhandel setzt bereits heute auf sinnvolle und ökologisch vorteilhafte Verpackungen

Vor den heutigen Abstimmungen im Umweltausschuss des EU-Parlaments über die neue EU-Verpackungsverordnung betont der Handelsverband Deutschland (HDE), dass die Nutzung von Verpackungsformaten, die ihre ökologische Vorteilhaftigkeit nachweisen können, auch künftig nicht eingeschränkt werden darf. Mit der europäischen Verordnung will der Gesetzgeber neue Vorgaben zur Nutzung von Mehrweglösungen machen, zudem bestimmte Verpackungen aus Einwegplastik verbieten und zum Aufbau von Nachfüllstationen verpflichten. Außerdem könnte das überaus erfolgreiche deutsche Einwegpfandsystem durch die neuen Regelungen in Gefahr geraten.

„Die Etablierung von EU-weiten Standards im Mehrweg-Bereich muss zwingend von einer ganzheitlichen Perspektive auf den Lebenszyklus des Produkts begleitet werden, die ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt“, so die HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit, Antje Gerstein. Zielgerichtete Ausnahmen von möglichen Mehrwegquoten seien daher absolut sinnvoll, wenn die Umweltauswirkungen von Einweglösungen auf Grundlage einer Lebenszyklusanalyse erwiesenermaßen niedriger sind. Die Diskussion über Verbote bestimmter Einwegverpackungen sieht der HDE nicht als zielführend an: „Verpackungen erfüllen immer eine Funktion. Neben dem Schutz des Produkts vor Außeneinwirkung und der Erfüllung von ökologischen Zielen zählen dazu auch Punkte wie Kundeninformation, Produktdifferenzierung oder die Anbringung von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten. Insbesondere bei frischem Obst und Gemüse spielt die Verpackung eine wichtige Rolle, um den optimalen Schutz zu gewährleisten und die Haltbarkeit der Produkte zu garantieren und zu verbessern. Da es keine Einheitslösung für die Reduzierung von entsprechenden Verpackungen gibt, sollte es für Händlerinnen und Händlern weiterhin möglich sein, das Angebot unverpackter Produkte auf der Grundlage ihrer Sortimentsbewertung zu prüfen.“ Das gelte ebenso für den Aufbau von Nachfüllstationen. Auch hier schweben dem Gesetzgeber feste Quoten vor. „Für den Handel stellt der verpflichtende Aufbau von Nachfüllstationen einen fundamentalen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar. Zudem sprechen neben vielfältigen hygienischen Gründen auch gesundheitliche Aspekte wie Allergene sowie erhöhte Preise durch zusätzlichem Personalaufwand gegen einen pauschalen Aufbau“, so Gerstein. Darüber hinaus gebe es nur eine begrenzte Produktverfügbarkeit, weswegen starre Vorgaben gestrichen werden müssten und die Händler selbst entscheiden können sollten, wo es sich ökobilanziell lohne, Nachfüllstationen zu installieren.

Weitere Herausforderungen zeichnen sich mit Blick auf das deutsche Einwegpfandsystem ab. „Es ist zwingend notwendig, dass nationale und etablierte Sicherheitskennzeichen für Pfandsysteme weiterhin ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden dürfen“, so Gerstein. Aktuell sieht der Gesetzgeber eine Harmonisierung der Pfandlogos vor, was für die Funktionsweise des deutschen Systems gravierende Folgen haben könnte. „Das Logo dient nicht nur der Kundeinformation, sondern auch der Sicherheit des ganzen Systems. Ein europäisches Pfandkennzeichen wäre deshalb als Zusatz durchaus vorstellbar – das etablierte Sicherheitskennzeichen muss aber unbedingt weiter nutzbar bleiben“, so Gerstein weiter.