Einigung bei Verhandlungen zu Erneuerbaren-Energien-Zielen

In der Vereinbarung werden Richtziele (1,6 Prozent jährlicher Anstieg des Einsatzes erneuerbarer Energien) sowie das verbindliche Ziel festgelegt, bis 2030 einen Anteil von 42 Prozent erneuerbaren Wasserstoffs am Gesamtwasserstoffverbrauch in der Industrie zu erreichen. Die Vereinbarung stärkt auch den Rechtsrahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor (14,5 Prozent Treibhausgasreduzierung oder 29 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch).

Die Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.

Mehr Informationen finden Sie hier