EU-Verpackungsverordnung: Positionen stehen – Trilog kann beginnen

Anders als das EU-Parlament sieht der Ministerrat keinerlei Verpflichtungen zum Aufbau von Nachfüllstationen vor. Händler sollen also weiterhin selbst entscheiden können, wo eine Installation Sinn macht. Auch sieht der Ministerrat eine Ausnahme bestehender und erfolgreicher Einweg-Pfandsysteme von den neuen Verpflichtungen vor. Diese Ausnahme würde für das deutsche Pfandsystem greifen. Feste Mehrwegquoten, z.B. im Getränkebereich, sind auch in der Position des Ministerrats vorgesehen, wie in der Position des EU-Parlaments jedoch auch mit Möglichkeiten zur Ausnahme versehen.

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