Ladesäulen: Gesetzgeber stimmt für Quantität statt Qualität

Die neuen Anforderungen für die Nicht-Wohngebäude, u.a. sind das Filialen des Einzelhandels, gehen stark in die Richtung, die das EU-Parlament in seiner Position festgelegt hat. So muss bei neuen oder zu renovierenden Gebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen auf dem Parkplatz jeder fünfte Stellplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet werden. Für den Rest der Stellplätze müssen Leerrohre verlegt oder eine Vorverkabelung vorgenommen werden. Bei bestehenden Gebäuden soll entweder jeder zehnte Stellplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet werden oder die Hälfte aller Stellplätze mit Leerrohren ausgestattet werden. Eine Öffnungsklausel, für die sich der HDE im Vorfeld stark gemacht hat, und welche auf die Qualität der Ladepunkte (Schnellladesäule) anstatt auf die schiere Anzahl abstellte, hat es nicht in den finalen Text geschafft.

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