E-Ladesäulen: Neue Regeln nehmen letzte Hürde

Der EU-Ministerrat hat am 12. April die neuen Regeln zur EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie gebilligt. Darin enthalten sind auch neue Anforderungen an den Aufbau von E-Ladepunkten auf Parkplätzen des Einzelhandels.

Der finale Kompromiss sieht vor, dass künftig bei neuen Handelsstandorten jeder fünfte Stellplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet werden muss. Bei Bestandsgebäuden soll jeder zehnte Stellplatz mit einem Ladepunkt ausgerüstet werden, alternativ könnten hier auch für die Hälfte aller Stellplätze auf dem Parkplatz Leerrohre verlegt werden. Das Plenum des EU-Parlaments hatte dem Kompromiss bereits im März zugestimmt.

In einem nächsten Schritt kann der Rechtsakt nun im Amtsblatt der EU erscheinen und wenig später in Kraft treten. Für die neuen Regeln gibt es gesonderte Übergangsfristen.