Bargeldauszahlung an Handelskassen fördern

Auf dem Bargeldsymposium der Deutschen Bundesbank am Montag in Frankfurt forderte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland – HDE, Stefan Genth, die Banken dazu auf, das sogenannte Cashback mehr zu fördern. „Schließlich hat die Bundesbank das Ziel ausgegeben, den Bargeldkreislauf effizienter zu gestalten. Zudem hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeiten zur Wiederausgabe von Bargeld durch den Handel vereinfacht. Wenn nun der Handel diese Aufgabe übernehmen will, sollte er nicht auch noch hohe Entgelte dafür zahlen.“

Hintergrund sei die zur Bargeldausgabe notwendige Nutzung eines garantierten Zahlungsverfahrens wie das Girocard-Verfahren mit EC-Karte und PIN. Hierfür fallen für den Händler in der Regel hohe Entgelte an. „Für die Auszahlung von 100 Euro beim Einkauf muss der Händler regelmäßig 30 Cent an die Bank des Kunden zahlen. Dies ist ein Grund dafür, dass bislang nur wenige Händler diesen Service für Kunden flächendeckend anbieten. Wir fordern die Deutsche Kreditwirtschaft daher auf, die technischen Grundlagen zu schaffen, damit zumindest über eine Erkennbarkeit des Auszahlungsbetrags am Gesamtbetrag des Einkaufs eine Verhandlung der Gebühren möglich wird. Bislang ist dies nicht ausreichend sichergestellt.“

Hintergrund: Cashback ist in der Zahlungsdiensterichtlinie als Ausnahmetatbestand beschrieben und damit kein zulassungspflichtiger Zahlungsdienst, wenn er im Rahmen eines Warengeschäftes erfolgt und ein garantiertes Zahlungsverfahren genutzt wird. Dabei erfolgt die Abwicklung der Zahlung derzeit in einem Betrag. Es ist im Nachhinein keine Unterscheidung des Gesamtbetrages in Warengeschäft und Barauszahlung möglich, obwohl die technischen Grundlagen gegeben sind. Allerdings ist eine Umsetzung durch die beteiligten Netzbetreiber freiwillig. Der HDE fordert eine konsequente Trennung der beiden Beträge, damit in Entgeltverhandlungen mit den Banken der Barauszahlungsbetrag herausgerechnet werden kann.